Das Arbeitsrecht betrifft umfassend die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten eines Arbeitsverhältnisses (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) oder Ausbildungsverhältnisses (Auszubildende und Ausbilder) in all seinen Facetten.
Zu Arbeitssachen gehören:
- Kündigung
- Vertragsänderung
- Abmahnung
- Vergütung
- Arbeitszeugnis
- Abfindung
- etc.
Darüber hinaus geht es um die Vereinigungen der Beteiligten: Betriebsrat, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Durch diverse Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc. werden die Rechte und Pflichten teilweise grundlegend geprägt.
Für die Bearbeitung im jeweiligen Einzelfall ist genau abzuwägen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder nicht. Möglicherweise sollte dann das Verhältnis der Beteiligten untereinander nicht über Gebühr belastet werden.
Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, bei unserer Anwaltskanzlei sind Sie in guten Händen.
Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Arbeitsrecht zur Seite.